Verbandsbeiträge und Finanzen

Informationen zu den veranlagten Beiträgen und Finanzen

Gesetzliche Regelung

Die Hebung der Verbandsbeiträge ist in den §§ 31 bis 37 der Verbandssatzung, sowie in den §§ 28 bis 32 des Wasserverbandsgesetzes (Bundesgesetz) und in § 101 des Niedersächsischen Wassergesetzes geregelt.
Danach bemisst sich die Beitragspflicht der Verbandsmitglieder nach dem Verhältnis, in dem diese am Verbandsgebiet beteiligt sind. (Flächenmaßstab)

Die Beiträge zur Friesoyther Wasseracht setzen sich zusammen aus dem

  • Grundbeitrag
  • Mindestbeitrag
  • Erschwernisbeitrag
  • Sonderbeiträge

Die Erschwernisbeiträge und Sonderbeiträge werden zusätzlich zum Grundbeitrag erhoben.

Erläuterungen zu den Beitragsarten

Grundbeitrag

Für den Grundbeitrag ist der Flächenmaßstab ausschlaggebend und errechnet sich aus dem Produkt von Beitragshebesatz (Hektarsatz) und Flächengröße.

Der Beitragshebesatz wird jährlich neu vom Verbandsausschuss festgesetzt.

Finanzen

Die Finanzen des Verbandes werden entsprechend dem Niedersächsischen Ausführungsgesetz zum Wasserverbandsgesetz analog der Landeshaushaltsordnung verwaltet.

In den jährlich neu aufzustellenden Haushaltsplan wird der Finanzbedarf ermittelt. Der Ausschuss des Verbandes, der aus den Reihen der Verbandsmitglieder alle 5 Jahre gewählt wird, beschließt die einzelnen Haushaltspositionen und setzt den Beitragshebesatz und den Mindestbeitrag in einer Beitragssatzung fest.

Das Ergebnis eines jeden Haushaltsjahres wird in der Jahresrechnung nachgewiesen und vom Wasserverbandstag geprüft. Die Prüfstelle des Wasserverbandstages Niedersachsen, Bremen und Sachsen Anhalt wurde vom Land Niedersachsen beauftragt, jährlich die Haushaltsführung der Unterhaltungs- und Wasser- und Bodenverbände in Niedersachsen zu überprüfen.

Die Friesoyther Wasseracht erhält keine staatlichen Zuschüsse für die Durchführung ihrer Aufgaben und muss sich selbst finanzieren. Jede Leistung, die der Verband erbringt, ist aus Eigenmitteln zu finanzieren und von den Verbandsmitgliedern wieder voll aufzubringen.

Das Beitragsaufkommen verteilt sich in etwa so, dass rd. 78 % des jährl. Beitragsaufkommens aus den Grundbeiträgen über die Fläche eingenommen wird. Der Rest verteilt sich auf die die anderen Beitragsarten.

Einzugsermächtigung - Lastschriftverfahren

Hier haben Sie die Möglichkeit das Formular herunterzuladen um ihren Beitrag bequem per Lastschrift einziehen zu lassen. Senden Sie uns gerne das komplett ausgefüllte Formular per Post oder per Email zu.

Selbstverständlich erhalten Sie nach wie vor für jede Beitragszahlung den entsprechenden Beitragsbescheid zugesandt.