Allgemeines über die Friesoyther Wasseracht

Verbandsgründung

Der Wasser- und Bodenverband „Friesoyther Wasseracht“ wurde durch das Geestwassergenossenschaftsgesetz vom 09.08.1922 gebildet und ist nach § 100 ff des Nds. Wassergesetzes ein Unterhaltungsverband (Körperschaft des öffentlichen Rechts). Die Aufsichtsbehörde des Verbandes ist der Landkreis Cloppenburg.

Verbandsmitglieder

Alle Eigentümer der zum Verband gehörenden Grundstücke sind Verbandsmitglieder. Die Mitgliedschaft ist kraft Gesetzes an das Eigentum an Grund und Boden gekoppelt. Derzeit hat der Verband rd. 28.400 Verbandsmitglieder.

Verbandsorgane

Zur Vertretung der Interessen der Verbandsmitglieder hat der Verband einen von den Verbandsmitgliedern gewählten Verbandsausschuß (18 Mitglieder). Der Verbandsausschuß wählt einen vierköpfigen Vorstand. Die Aufgaben der Verbandsorgane sind in der Verbandssatzung festgelegt.

Verbandsaufgaben

Die wichtigste Aufgabe des Verbandes besteht darin, das in den Verbandsgewässern vorhandene Wasser aus dem Verbandsgebiet abzuleiten, in diesem Zusammenhang die Gewässer zu Unterhalten und in einem funktionsgerechten Zustand zu erhalten. Zur Unterhaltung der Gewässer gehört auch der Betrieb und die Unterhaltung der in und an den Gewässern stehenden Anlagen, die zur Abführung des Wassers dienen. Die Gewässer als Bestandteil des Naturhaushaltes sind so zu bewirtschaften, dass sie dem Wohl der Allgemeinheit und im Einklang mit ihm auch dem Nutzen einzelner dienen. In diesem Rahmen sind die Gewässer als Lebensraum für Pflanzen und Tiere zu schützen und zu erhalten.

Verbandsanlagen

Vom Verband werden folgende Anlagen unterhalten:

    • 610 km Gewässer II. Ordnung
    • 840 km Gewässer III. Ordnung
    • 14 Schöpfwerke
    • 6 Stau- und Überfallwehre
    • 2 Hochwasserableiter
    • mehrere Sandfänge in den Gewässern
    • diverse Sohlschwellen und Sohlgleiten
    • zahlreiche Windschutzanlagen